Crowdfunding und die Steuererklärung

von | Nov 24, 2019 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Achtung! Dieser Artikel bezieht sich auf die Steuersätze aus dem Jahr 2019 und auch den Grundfreibetrag dieses Jahres. Durch die jährliche Anhebung der Freibeträge, musst du die hier vorgenommenen Rechnungen entsprechend anpassen. Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604,00 Euro.

War deine Crowdfunding-Kampagne erfolgreich, beginnt ein arbeitsintensiver Abschnitt auf dem Weg zur Buchveröffentlichung. Bei all der Aufregung, das Ziel endlich erreicht zu haben und alles in die Wege zu leiten, um das Herzensprojekt auf seinen Weg zu bringen, bleiben dabei schnell die trockenen Themen auf der Strecke.

Was Crowdfunding eigentlich aus steuerlicher Sicht bedeutet, wie du die Spenden deiner Unterstützer behandeln musst und welche Steuern schlussendlich auf dich zukommen, erkläre ich dir in diesem Artikel.

Zielgruppe „Autoren an die Steuer“

Wer einen oder mehrere meiner Blogartikel aus der Serie „Autoren an die Steuer“ kennt, weiß, wie ich meine Zielgruppe definiere: Du bist ein Einzelunternehmer und fällst unter § 19 UStG, hast also als Kleinunternehmer nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du natürlich auf alles, was du im Vorverkauf auf deiner Kampagnenseite hast, den richtigen Steuersatz berechnen, Rechnungen schreiben und und freie Beträge (Spenden ohne Gegenleistung, also nicht steuerbare Umsätze) von Lieferungen und sonstigen Leistungen unterscheiden.

Dieser Artikel geht aber davon aus, dass du nebenberuflich oder anfänglich als Autorin oder Autor tätig bist und daher noch unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fällst.

Außerdem gehe ich davon aus, dass du dein Crowdfunding nicht durch eine GmbH, UG, KG oder GbR auf die Beine gestellt hast.

 

Vorverkäufe und nicht steuerbare Umsätze beim Crowdfunding

Steuerlich gesehen sind die Dankeschöns, die man bei einer Crowdfunding-Kampagne erwerben kann, ganz simpel zu betrachten: Es sind Lieferungen nach § 3 UStG. Jemand bestellt etwas und bezahlt dir Geld. Dann geschieht eine lange Weile nichts, und dann, nach erfolgreich beendeter Kampagne, lieferst du die Ware aus. Dankeschöns sind Vorverkäufe.

Wenn du dein Buch beispielsweise für 20,00 € anbietest, und jemand kauft es und zahlt dir 25,00 €, dann sind die 5,00 €, die die Person zu viel gezahlt hat, ein optionaler, obendrauf gezahlter Betrag. Dieser Betrag ist eine Spende zur freien Verfügung, du musst für dieses Geld keine Gegenleistung bringen. Dieser Betrag wird behandelt wie Trinkgeld bei Bewirtungsbelegen: Hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun, wirkt sich aber natürlich auf deinen Gesamtumsatz aus, der deine Kleinunternehmereigenschaft bestimmt.

Nimmst du beim Crowdfunding 15.000,00 € durch Vorverkäufe ein, gelten die 15.000,00 € für deine Kleinunternehmereigenschaft also genau so, als wenn du 15.000,00 € durch Spenden ohne Gegenleistung einnimmst.

Wenn du mit deinem gesamten Jahresumsatz, inklusive Crowdfunding, auf über 17.500,00 € Umsatz für das aktuelle Jahr kommst, suche dir bitte einen Steuerberater. Du kannst umsatzsteuerpflcihtig werden und musst fortan 19 % oder 7 % auf deine Leistungen und Lieferungen draufrechnen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, Vorauszahlungen leisten und deine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Wenn du weniger als 17.500,00 € im Jahr umsetzt, und das trotz Crowdfunding, musst du dir bei den Dankeschöns nur merken: Vorverkäufe sind steuerbare Umsätze und gehören in deiner Anlage EÜR bei den Betriebseinnahmen in eine andere Zeile als die nicht steuerbaren Spenden. Bitte schreib dir am Ende deiner Crowdfunding-Kampagne auf, wie viel du wodurch eingenommen hast.

 

Gute Funder zahlen keine Einkommensteuer

Beim Crowdfunding für Bücher geht es in der Regel darum, die Herstellungskosten von den Fans zu sammeln, bevor  das Buch überhaupt veröffentlicht wird. Sammelst du also Geld für Lektorat, Korrektorat, Buchsatz, Coverdesign, Marketing und Druckkosten, wirst du dieses Geld wieder ausgeben.

Crowdfunder, die große Hoffnung in ihr Projekt stecken, kalkulieren knapp und ehrlich. Die zu erreichende Summe muss möglichst niedrig sein, damit sie erreicht wird. Darüber habe ich schon in meinem Artikel über die Crowdfunding Plattformen geschrieben. In der Regel bleibt also kein Gewinn übrig, den du dir in die Tasche steckst oder von dem du privaten Urlaub machst. Wer sich einen Stundenlohn ins Crowdfunding mit einberechnet, hat in der Regel schlechte Karten.

Auch steuerlich kannst du hier gute oder schlechte Karten haben: Bist du ein ehrlicher Crowdfunder, der sich selbst kein „Taschengeld“ in die Funding-Summe einberechnet, zahlst du keine Einkommensteuer. Bist du gierig und zwackst Geld für dein Privatvergnügen ab, verlierst du nicht nur die Treue und Liebe deiner Fans, sondern auch Geld, und zwar in Form von Steuern!

Einkommensteuer zahlt man in Deutschland auf das so genannte „zu versteuernde Einkommen“.  Das ist ein Betrag, der dabei herauskommt, wenn man alle Einkünfte mit allen abziehbaren Ausgaben verrechnet. Du nimmst also Geld durch deine Autorentätigkeit ein, aber auch durchs Crowdfunding, bezahlte Blogartikel und ähnliches. Deine Ausgaben, die für das zu versteuernde Einkommen (z. v. E.) gelten, sind deine Betriebsausgaben, aber auch Vorsorgeaufwendungen wie Versicherungen oder außergewöhnliche Belastungen mindern deinen Gewinn. Außerdem gibt es derzeit (Stand: 2019) einen Freibetrag von 9.168,00 € pro Jahr.

Nimmst du also durch deine bisher veröffentlichten Bücher und Lesungen 6.000,00 € im Jahr ein und sammelst 6.000,00 € über Crowdfunding, hast du Einkünfte in Höhe von 12.000,00 €, aber noch lange keinen Gewinn von 12.000,00 €. Du hast die 6.000,00 € im Rahmen des Crowdfundings schließlich gesammelt, um die Produktion deines Buches zu beazahlen. Lektorat, Korrektorat, Buchsatz, Coverdesign, Marketing, Druck und Versand sind allesamt Betriebsausgaben, die die 6.000,00 € Einkünfte somit meist auf einen Gewinn von 0,00 € zurücksetzen.

Dein Gewinn liegt also bei nur 6.000,00 €, und du hast keine Gefahr, darauf Einkommensteuern zahlen zu müssen.

Selbstverständlich musst du alles belegen können und in deiner Steuererklärung angeben. Dein Steuerprogramm bzw. Finanzamt werden dir mitteilen, ob du über den Grundfreibetrag von 9.168,00 € kommst und somit Steuern zahlen musst.

 

Vorsicht, Schenkungssteuer

Bei großen Zuwendungen ab 20.000,00 € kann Schenkungssteuer anfallen. Das kommt beim Crowdfunding für Bücher selten vor, aber du solltest das im Hinterkopf behalten!

 

Fazit: Umsatzsteuer und Einkommensteuer

Die Umsatzsteuer ist schnell erreicht: Durch eine Crowdfunding-Kampagne steigt dein Jahresumsatz erheblich, und du kannst schnell aus der Kleinunternehmerregelung fallen. Sprich am besten mit deinem Steuerberater, ob und wann § 19 UStG nicht mehr für dich gelten wird.

Einkommensteuer wird kaum anfallen: Erst, wenn du einen Gewinn durch Crowdfunding erzielst, also Geld in deine private Tasche steckst, statt es wie versprochen zur Verwirklichung deines Projekts zu investieren, kann Einkommensteuer anfallen.

Ich hoffe, dieser Artikel hat dir die Angst vor der Steuererklärung mit Bezug auf Crowdfunding genommen. So schwierig ist es gar nicht!

Wie immer gilt: Belege sammeln, alles aufschreiben, Ordnung halten. Dann klappt’s auch mit dem Finanzamt 😉
Alles Liebe,

Kia



Für Kreative gemacht: Kein Fachchinesisch

Speziell auf die Buchbranche zugeschnitten

Paragrafisch in leichtere Sprache übersetzt

Keine Vorkenntnisse nötig

Auch für nebenberuflich Selbstständige

Jedes Jahr eine aktuelle Version

Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einer professionellen Steuerberatung verfasst und ersetzen diese nicht. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Angaben in diesem Artikel korrekt, vollständig und aktuell sind.
Unser Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für unsere Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben.
Für eine individuelle Beratung wende dich bitte an einen professionellen Steuerberater.

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