Das häusliche Arbeitszimmer für Autoren

von | Mai 31, 2023 | Autoren an die Steuer | 4 Kommentare

Du bist Autor und verdienst Geld durch das Schreiben? Unter Umständen kannst du das Büro, in dem du schreibst, von der Steuer absetzen bzw. als Betriebsausgabe in der Einnahme-Überschuss-Rechnung angeben. Für das häusliche Arbeitszimmer für Autoren gibt es einige Voraussetzungen, die du unbedingt prüfen musst.
Die schlechte Nachricht zuerst: Wenn du, so wie ich, eine Einzimmerwohnung hast, in der Büro, Schlafzimmer, Küche und Wohnzimmer ein einziger Raum ist, kannst du nichts von der Steuer abziehen. Du kannst die Ecke, in welcher du am Schreibtisch arbeitest, nicht prozentual von deiner Miete berechnen und nicht geltend machen.Ist dein Büro ein abgetrenntes Zimmer, kannst du das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgabe angeben. 

Was ist ein häusliches Arbeitszimmer?

Im Prinzip ist das häusliche Arbeitszimmer für Autoren der Raum, in dem an Romanen, E-Mails und sonstigen Jobs und Online-Arbeit gearbeitet wird. Ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des Steuergesetzes ist es nur, wenn die Voraussetzungen von § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG erfüllt sind.

Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:

6b. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung. 2Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. 3In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1 250 Euro begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet;

 

Dieser schöne Paragraph sagt uns, dass das häusliche Arbeitszimmer für Autoren…

  • der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein muss
  • der einzige Arbeitsplatz für die Autorentätigkeit ist
  • maximal 1.250 Euro pro Jahr betragen darf, wenn du Angestellter bist
  • in voller Höhe abziehbar ist, wenn du Freelancer bist und von zu Hause arbeitest

Wir Autoren können jederzeit mit dem Laptop in Cafés, Bibliotheken oder auf dem liebsten Lesesessel arbeiten. Wenn du deine Betriebsstätte (zu Hause) verlässt, handelt es sich um eine Dienstreise. Du kannst Fahrten in die Bibliothek beispielsweise mit der Entfernungspauschale im Rahmen der Reisekostenabrechnung angeben.

 

Für das häusliche Arbeitszimmer für Autoren gelten weitere Voraussetzungen. Es muss…

  • zum Arbeiten eingerichtet sein
  • ausschließlich (90 %) für Arbeit genutzt werden
  • vom übrigen Wohnraum abgetrennt und kein Durchgangszimmer sein

Es muss sich also um einen Raum handeln, der nur eine Tür hat und in dem nicht mehr als 10 % Fläche und Zeit für den privaten Gebrauch genutzt wird. Die übrige Wohnung muss darüber hinaus ausreichend Wohnraum für das private Leben bieten.

Sicherlich darf im häuslichen Arbeitszimmer ein einziges Bücherregal mit “privaten” Büchern stehen, und auch eine kleine Station mit Wasserkocher oder Kaffeemaschine darf in diesem Raum sein. Natürlich darf sich im häuslichen Arbeitszimmer für Autoren ein Radio und ein Sessel für Ruhepausen oder zum Lesen von Schreibratgebern befinden.

Achte darauf, dass nur 10 % der Gegenstände, beziehungsweise 10 % der Fläche maximal mit privatem Zeug gefüllt ist.

Sobald in einem häuslichen Arbeitszimmer von zehn Quadratmetern ein Bett (Fläche mindestens 1,5 m²) steht, kannst du das gesamte Arbeitszimmer nicht mehr von der Steuer absetzen. (Es sei denn, du erklärst dem Finanzamt glaubhaft, dass du im Liegen auf dem Bett am Laptop arbeitest, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht anerkannt wird.)

 

 

Wie zieht man das häusliche Arbeitszimmer für Autoren von der Steuer ab?

Hast du ein häusliches Arbeitszimmer, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kannst du es steuerlich geltend machen. Berechne dabei zunächst die Grundfläche. Beachte dabei bitte die Regeln für die Grundflächenberechnung bei Dachschrägen. Hat dein häusliches Arbeitszimmer 10 m² nutzbare Fläche, so kannst du diese Zahl prozentual von deiner Miete und den Nebenkosten errechnen. Aber auch der Strom ist anteilig abziehbar, sofern du deine Romane nicht von Hand bei Kerzenlicht schreibst.

Angenommen, du zahlst 500,00 € Warmmiete für eine Wohnung mit 45 m² Fläche.

Dann rechnest du 500,00 € : 45 m² * 10 m² = 111,11 €.

Diesen Betrag kannst du monatlich als Betriebsausgabe für dein häusliches Arbeitszimmer berechnen und somit 1.333,33 € pro Kalenderjahr abziehen.

 

Wie gibt man das häusliche Arbeitszimmer in der 4/3-Rechnung an?

In der Einnahme-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG gibst du die Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer in Zeile 70 an. Teile die gesamt gezahlte Miete in den privaten und den geschäftlichen Anteil auf, berücksichtige dabei aber bitte die Nebenkostenabrechnung, vor allem, wenn darin Erstattungen vorkommen und du de facto weniger für deine Warmmiete gezahlt hast.

Alles Liebe,

Kia



Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einem Steuerberater verfasst und ersetzen keine professionelle Beratung. Für individuelle Beratung suche bitte einen Steuerberater auf. Mein Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für meine Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Unser Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für unsere Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben.
Für eine individuelle Beratung wende dich bitte an einen professionellen Steuerberater.

4 Kommentare

  1. Gabi Rüther

    Liebe Kia,
    vielen Dank erst einmal für deine hilfreichen Tipps!
    Hast du zufällig auch eine Ahnung, welchen Quadratmeter Preis ich ansetzen kann, wenn mein Haus abgezahlt ist? Es gibt keine Schuldenzinsen oder Tilgungen mehr, die ich bisher ansetzen konnte. Geht man dann von der ortsüblichen Miete aus? Oder hab ich dann Pech, dass ich so fleißig meine Schulden abgezahlt hab : /
    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
    Liebe Grüße Gabi

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hallo Gabi,
      es können nur KOSTEN abgesetzt werden, die bei dir ja nicht in Form von Miete oder TIlgung entstehen. Das Finazamt schenkt dir nichts; ist das Arbeitszimmer kostenlos, kannst du natürlich nichts abziehen. Die ortsübliche Miete wird dabei nicht vorgesehen, soweit ich das weiß.
      Aber abziehen kannst du anteilig…
      – Strom
      – Heizung
      – Wasser
      – Niederschlagsgebühren (glaube ich)
      – Grundsteuer
      und haushaltsnahe Dienstleistungen sowieso. Also ich denke, du kannst da schon einiges geltend machen. Um sicher zu gehen, soltlest du dich aber selbst mal ins Gesetz und die Richtlinien einlesen oder einen Steuerberater fragen, denn mit Eigentumshäusern hatte ich im Zusammenhang mit freiberuflichen Kleinunternehmern noch nicht viel zu tun und kann nicht ausschließen, dass irgendwo noch irgendeine extra Regelung existiert.
      Liebe Grüße 🙂

      Antworten
  2. Fashionqueens Diary

    Als Freelancer habe ich das Glück, mein Arbeitszimmer in voller Höhe absetzen zu können und das ist auch ganz gut so 😀 Ich habe aber auch den Vorteil, dass in unserer Wohnung das Arbeitszimmer wirklich separat abschließbar ist und sogar vom Hausflur aus erreicht werden könnte^^

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Das ist ja traumhaft!
      Während meiner Ausbildung habe ich mal erlebt, dass jemand ein Durchgangszimmer hatte, aber eine Tür abgeschlossen und eine Palme davor gestellt hat. Die Prüfung und die daraus entstehenden Konsequenzen sind echt unlustig. Das Finanzamt ist meiner Meinung nach nicht fair; ich arbeite ausschließlich zu Hause und kann nichts absetzen, weil ich keine Zimmer habe.
      Umso mehr Glückwunsch, dass du es ordentlich und komplett absetzen kannst 🙂
      Liebe Grüße

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