Gemischte Tätigkeit (Freiberuf + Gewerbe)

von | Mrz 15, 2017 | Autoren an die Steuer | 9 Kommentare

Aktualisiert 2024: Eine gemischte Tätigkeit führst du aus, wenn du nicht nur Autor bist, sondern beispielsweise auch Gestalter, Lektor, Korrektor oder Blogger. In dem Fall musst du bei den Steuern besonders aufpassen, denn du bist dann eventuell gleichzeitig Freiberufler und Gewerbetreibender.

 

Gemischte Tätigkeit: So entsteht sie

Im Artikel zu Freiberuf und Gewerbe für Autoren (der ebenfalls eine Aktualisierung im Jahr 2024 erhalten hat) hast du bereits erfahren, was eine gewerbliche Tätigkeit ist und was unter den Freiberuf fällt. Kurze Auffrischung: Eine gewerbliche Tätigkeit führst du dann aus, wenn du Geld ausgibst, um Geld zu verdienen. Beispielsweise, wenn du ein Buch kaufst und es weiterverkaufst. Kaufen Leser dein Buch hingegen über einen Distributor und du bekommst Tantiemen, ist das eine freiberufliche Einnahme.

Wenn du aber beides tust, dann führst du eine gemischte Tätigkeit aus. Hast du zum Beispiel die Tantiemen vom Distributor und verkaufst gleichzeitig deine Bücher über deine eigene Website, hast du sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Einnahmen. Das nennt man gemischte Tätigkeit.

Bei einer gemischten Tätigkeit hast du zwei Möglichkeiten: Entweder nimmst du deine gesamte Tätigkeit in das Gewerbe auf (das beträfe also auch deine freiberuflichen Einnahmen) oder du trennst beides sauber voneinander.

Hier sind einige Beispiele für freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten.

Freiberuflich tätig bist du als…

  • Schriftsteller
  • Autor
  • Texter
  • Redakteur
  • Lektor
  • Korrektor
  • Journalist
  • Übersetzer
  • Dolmetscher
  • künstlerischer Coverdesigner
  • künstlerischer Fotograf
  • künstlerischer Musiker
  • Dozent, Lehrer
  • Programmierer komplexer Programme oder einschlägiger Webdeveloper
  • Illustrator
  • Webdesigner (nach Klage)

Gewerblich tätig bist du als…

  • Blogger
  • Buchblogger
  • Website-Betreiber
  • Youtuber (Auch bei Lehr- und Nachhilfevideos)
  • Wohnung oder Teile davon regelmäßig über z.B. airbnb vermieten
  • Datenerfasser
  • Buchverkäufer (eigene Bücher drucken lassen und verkaufen)
  • Programmierer kleinerer Programme und Apps oder einschlägiger Webdeveloper
  • Musiker einer Coverband ohne künstlerische eigene Interpretation (ja, ernsthaft jetzt.)
  • Werbefotograf
  • Gestalter zum Zwecke der Werbung
  • Webdesigner (vor Klage)
  • Autor, sobald du plagiierst

Du bist nicht gewerblich (also doch freiberuflich) tätig, wenn du…

  • auf seltenen YouTube-Videos Leseproben vorliest
  • auf Lesungen ein paar Bücher von dir verkaufst
  • deine Hilfsmittel (Laptop, Bücherregal, Handy) einmalig verkaufst

Gemischte Tätigkeit: Wichtige Anmerkungen

Der Beruf des Webdesigners wird vom Finanzamt besonders behandelt (und das nicht unbedingt auf eine positive Weise). Webdesigner sind nicht immer Freiberufler, aber auch nicht immer Gewerbetreibende. Wir könnten dazu vermutlich ein komplett neues Feld namens „Webdesigner an die Steuer“ machen, aber hier gibt es die kurze Version:

Das Finanzamt stuft Webdesigner anhand derer ausgeübten Tätigkeiten als Freiberufler oder Gewerbetreibende ein.

Freiberuflich sind:

  • Bildbearbeitung
  • Benutzeroberflächen & -schnittstellen
  • Entwürfe
  • Internet- und Intratechnik
  • Multimedia-Konzeption
  • Multimedia-Programmierung
  • Screen- und Webdesign

Gewerblich sind:

  • Computeranimation
  • Datenschutz
  • Kundenberatung und -betreuung
  • Layout
  • Mediendesign, -informatik und –integration
  • Schriftgestaltung und Typografie
  • Videobearbeitung
  • Wep-Applikationen, insbesondere Programmierung ebendieser

Informiere dich als Webdesigner am besten bei einer professionellen Steuerberatung, worunter deine Tätigkeit fällt.

Außerdem ist anzumerken, dass die Einnahmen als Lehrer, beispielsweise Sprachlehrer für die wunderschöne Sprache Spanisch, freiberuflich sind. Erfolgen sie über YouTube-Videos, ist die gesamte unterrichtende Tätigkeit gewerblich. Erfolgt der Sprachkurs über Streams mit Live-Publikum, ist es wieder freiberuflich.

Auch hier ist der Gang zum Steuerberater sinnvoll, weil es zu komplex ist, um es in diesem Artikel zu behandeln.

 

Gemischte Tätigkeit als Autor: Beispiel

Angenommen, du bist Autorin. Okay, das müssen wir vermutlich nicht annehmen. Würdest du nicht schreiben, wärst du wahrscheinlich gar nicht hier. Egal, wir nehmen an, du bist Autorin und schreibst Bücher, die du veröffentlichst.

Gleichzeitig hast du eine eigene Website mit einem eigenen Blog und bekommst dort Geld durch Affiliate-Links oder Werbebanner.

Auf Patreon wirst du zwar nicht reich, aber ein paar Euro kommen auch da jeden Monat zusammen.

Neben deiner schriftstellerischen Tätigkeit bist du zudem auch als Coverdesignerin tätig.

Du erzielst also Einnahmen aus vier Quellen: Autorin, Coverdesignerin und Bloggerin.

Für unser Beispiel sagen wir jetzt einfach mal, dass sich deine monatlichen Einkünfte so zusammensetzen:

  • 900,00 Euro als Autorin
  • 800,00 Euro als Coverdesignerin
  • 200,00 Euro als Bloggerin
  • 100,00 Euro über Patreon

Diese Einnahmen trennst du jetzt sauber voneinander für deine Steuern.

Deine Tätigkeiten als Autorin und Coverdesignerin sind freiberuflich.

Deine Einkünfte als Bloggerin und über Patreon sind gewerblich.

Eigentlich simpel, oder? Die gemischte Tätigkeit birgt aber ein anderes Problem:

 

Gemischte Tätigkeit: Betriebsausgaben

Du schreibst Bücher freiberuflich und du betreibst deine Website oder deinen Blog gewerblich. Beides bearbeitest du logischerweise am Laptop. Kaufst du einen neuen Laptop, kannst du diesen als Betriebsausgabe absetzen. Aber worauf beziehst du die Ausgabe? Freiberuf oder Gewerbe?

Die Antwort: beides. Du gibst den Laptop anteilig in Anlage S (Selbstständige/Freiberufler) und der Anlage G (Gewerbe) an. Und zwar zu dem Prozentsatz, wie du Einnahmen mit deiner gemischten Tätigkeit erwirtschaftest.

Wenn wir bei unserem Beispiel bleiben, sind deine freiberuflichen Einnahmen 2.700,00 Euro im Monat, während gewerblich 300,00 Euro reinkommen.

90 % deiner Einnahmen stammen also aus der freiberuflichen Tätigkeit, also schreibst du den Laptop zu 90 & in Anlage S ab und zu 10 % in Anlage G.

Dafür benötigst du zwei Steuernummern und musst zwei Buchhaltungen machen. Das kannst du beispielsweise mit lexoffice.

Aber: Diese Vorgehensweise ist ehrlich gesagt unglaublich nervig und anstrengend. Deshalb ist es auch völlig okay, wenn du alle Ausgaben zu 100 % über dein Gewerbe laufen lässt. Dadurch verlierst du zwar eventuell den ein oder anderen Vorteil, den du als Freiberufler hast, dafür ersparst du dir aber sehr viel Aufwand. Das Finanzamt stört sich nicht daran, wenn du eigene Vorteile dadurch liegenlässt.

Vorsicht bei Abschreibungen!

Immer erst die gesamte Rechnung erstellen und AfA ermitteln. Abschreibungen sind eine komplexe Angelegenheit, die du am besten einem Steuerberater überlässt.

Das wäre es erstmal zum Thema Freiberuf und Gewerbe. Hast du noch Fragen? Dann stell sie gerne in den Kommentaren.

Für Kreative gemacht: Kein Fachchinesisch

Speziell auf die Buchbranche zugeschnitten

Paragrafisch in leichtere Sprache übersetzt

Keine Vorkenntnisse nötig

Auch für nebenberuflich Selbstständige

Jedes Jahr eine aktuelle Version

Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einer professionellen Steuerberatung verfasst und ersetzen diese nicht. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Angaben in diesem Artikel korrekt, vollständig und aktuell sind.
Unser Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für unsere Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben.
Für eine individuelle Beratung wende dich bitte an einen professionellen Steuerberater.

9 Kommentare

  1. Katya

    Echt ein super guter Beitrag. Ich bin nämlich total verunsichert was ich denn jetzt bin. Vor allem weil ich gerade erst starte. danke dir. 🙂 gleich mal so Abo da gelassen. 🙂

    Antworten
  2. Veronika

    Ein sehr hilfreicher Artikel, damit ich mir mal grob im Klaren werden kann, was ich denn sein werde/will.
    Aber eine Frage bleibt: Wozu gehört denn Buchsatz? Wenn ich für andere Bücher setze, ist das gewerblich oder freiberuflich, weil es ja irgendwo auch was künstlerisches sein kann???

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hallo Veronika,
      das ist leider eine Sache, die je nach Kunstgrad des Buchsatzes zu verstehen ist. Du wirst staunen, wie ausführlich man mit Finanzämtern über die Frage “Ist das Kunst oder redundant?” sprechen kann.
      Auch, wenn unser Buchsatz häufig definitiv Kunst ist, habe ich alles übers Gewerbe laufen.
      Liebe Grüße
      Kia

      Antworten
  3. Manuel

    Hi,
    super Beitrag.
    Muss für Anlage S und Anlage G ein eigene EÜR erstellt werden, oder werden die Einnahmen aus Anlage S und Anlage G in eine EÜR zusammengefasst?

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hallo Manuel,
      vielen Dank! Eigene EÜR für jedes, weil man für die Freiberuflichkeit und den Gewerbebetrieb zwei Steuernummern hat. Eine Steuernummer = Eine EÜR

      Antworten
  4. Judith

    Vielen Dank für den hilfreichen Artikel! Ich bin ebenfalls freiberuflich journalistisch tätig (derzeit ruhend) und habe hin und wieder als selbstständige Lehrerin gearbeitet und frage mich nun (leider erst im Nachhinein) ob ich für diese beiden Tätigkeiten wohl auch zwei separate Steuernummern hätte beantragen müssen (derzeit läuft alles unter einer), denn bei der umsatzsteuerfreien Lehrtätigkeit habe ich keinen Vorsteuerabzug. Hast du für deine freiberuflichen Tätigkeiten eine gemeinsame Steuernummer oder trennst du das?

    Antworten
    • Kia Kahawa

      Hallo Judith,
      wie das bei zwei freiberuflichen Tätigkeiten ist, kann ich dir nicht zuverlässig sagen. Sprich das am besten mit deinem Finanzamt ab!
      Liebe Grüße
      Kia

      Antworten
      • Judith

        Hallo Kia,
        vielen Dank für deine Antwort! Mich würde interessieren, wie es bei dir geregelt ist, denn du hast ja auch mehrere freiberufliche Tätigkeiten parallel (z.B. Autorendasein und Spanisch-Kurs)?
        Liebe Grüße,
        Judith

        Antworten
        • Kia Kahawa

          Hallo Judith,

          den Spanischkurs mache ich schon seit 2016 nicht mehr. Ich habe meine Tätigkeit damals angemeldet, als es noch nicht üblich war, im Internet Geld zu verdienen. Auf dem Gewerbeschein steht “Internetdienstleistungen” und die Freiberuflichkeit läuft unter “Konzeption und Gestaltung von Text, Bild und Ton” – beides also ultra allgemein gehalten. Ob ich jetzt Autoren-an-die-Steuer-Artikel schreibe oder für einen Kunden Blogartikel oder einen Roman … Lass dich am besten mal zu dem Thema professionell beraten, ob du deine Tätigkeiten auch allgemein beschreiben/zusammenfassen kannst.

          Liebe Grüße
          Kia

          Antworten

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