Gewerbesteuer für Anfänger*innen

von | Nov 25, 2021 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Die Gewerbesteuer wird nicht vom Gewinn, sondern vom so genannten Gewerbesteuermessbetrag ermittelt. Wie das geht und warum Gewerbesteuer nicht gleich Gewerbesteuer ist, erkläre ich dir in diesem Artikel.

Die Gewerbesteuer muss gezahlt werden, wenn deine Selbstständigkeit als Gewerbe eingestuft wurde: Ob seitens Finanzamt oder aufgrund deiner Gewerbeanmeldung. Das Besondere: Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das bedeutet einerseits, dass das Steueraufkommen der Gemeinde, also deiner Kommune zusteht, und andererseits heißt das zugleich, dass es keine pauschale Gewerbesteuer gibt. Die konkrete Berechnung der fälligen Gewerbesteuer hängt davon ab, in welcher Kommune du dein Unternehmen angemeldet hast.

Gewerbeertrag berechnen: So geht’s!

Grundlage für die Berechnung des Gewerbeertrags ist der Gewinn, den du auch in der Einkommensteuer in der Anlage G angeben würdest. Dieser wird plus Hinzurechnungen und abzüglich Kürzungen verrechnet. Ergebnis ist der Gewerbeertrag.

Gewinn (Einzelunternehmen)

+ Hinzurechnungen

– Kürzungen

= Gewerbeertrag

Grundlagen hierfür sind §§ 8 – 11 GewStG. Wenn du mehr erfahren möchtest, findest du in den folgenden Paragraphen weiterführende Informationen:

  • 8 GewStG: Hinzurechnungen
  • 9 GewStG: Kürzungen
  • 10 GewStG: Gewerbeertrag

Und § 11 Abs. 1 S. 3 GewStG regelt, dass das Ergebnis dieses Berechnungsschemas am Ende auf volle 100 Euro abgerundet wird.

Das Ganze gilt auch für Kapitalgesellschaften wie beispielsweise eine UG oder GmbH: Hier ist statt dem Gewinn das zu versteuernde Einkommen (zvE) nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer. Stark vereinfacht und nur aufs Prinzip bedacht gesagt, wird eine Kapitalgesellschaft vor dem KStG behandelt wie ein Steuerpflichtiger vor dem Einkommensteuergesetz (EStG).

Wichtig ist für dich an dieser Stelle nur zu merken: Durch diese Berechnung sprechen wir nicht mehr von Gewinn, sondern vom Gewerbeertrag.

Der Freibetrag bei der Gewerbesteuer

Sicherlich hast du schonmal etwas vom Freibetrag von 24.500 Euro bei der Gewerbesteuer gehört.

Dieser Freibetrag ist auch korrekt, allerdings gilt er nur für Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Er entfällt bei der gewerbesteuerlichen Besteuerung von Kapitalgesellschaften.

Der Gewerbeertrag des Einzelunternehmens wird also mit dem Freibetrag verrechnet. Angenommen, wir haben einen Gewinn von 40.000 Euro, dann ergeben sich (40.000 – 24.500 =) 15.500 Euro, aus denen im nächsten Schritt der Steuermessbetrag errechnet wird.

Wenn ich kein Einzelunternehmen hätte, sondern eine UG, dann würde der Steuermessbetrag identisch mit dem Gewerbeertrag sein.

Der Steuermessbetrag

Der so genannte Steuermessbetrag ergibt sich durch Verrechnung des oben genannten Betrags mit der Steuermesszahl in Höhe von 3,5 %. (Nachzulesen in § 11 Abs. 2 GewStG). Das Ergebnis ist der so genannte Steuermessbetrag (§ 14 GewStG).

Für das Einzelunternehmen mit 40.000 Euro Gewerbeertrag ergibt sich also ein Steuermessbetrag von (15.500 * 0,035 =) 542,50 Euro.

Wäre das Einzelunternehmen eine UG, entfiele der Freibetrag und wir würden einen Steuermessbetrag von (40.000 * 0,035 =) 1.400 Euro erhalten.

Der Hebesatz

Jetzt wird der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde zur Gewerbesteuer verrechnet. Ein beispielhafter Hebesatz zur Gewerbesteuer ist 480 % – mit diesem setze ich mich nämlich momentan zumindest theoretisch auseinander (denn ich überlege, eine gewerbliche UG zu gründen). Dieser Hebesatz von 480 % gilt für 2021 für die Landeshauptstadt Hannover.

Die Hebesätze sind je nach Gemeinde total unterschiedlich. Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz zur Gewerbesteuer 364 %. Der höchste Hebesatz liegt aktuell bei etwa 600 %. Den „Rekord“ beim höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz war 2017 in der Gemeinde Dierfeld: Satte 900 % Hebesatz.

Rechnen wir unser Beispiel mit den Hannoverschen 480 % weiter.

Als Einzelunternehmen beträgt meine Gewerbesteuer 480 % von 542,50 Euro. Das sind 2.604 Euro. Das bedeutet, mit einem Gewerbeertrag von 40.000 Euro im Jahr muss ich 2.604 Euro Gewerbesteuer zahlen.

Für eine Kapitalgesellschaft haben wir wegen des Wegfalls des Freibetrags einen Steuermessbetrag von 1.400 Euro erhalten. Verrechnet mit dem Faktor 4,8 ergibt sich eine Gewerbesteuerlast in Höhe von 6.720 Euro.

So geht das mit der Gewerbesteuer!

Geschafft! Ich hoffe, du hast durch diesen Artikel das Schema bzw. Prinzip verstanden, wie Gewerbesteuer berechnet wird.

Doch eine Frage bleibt für Anfänger*innen hier sicherlich offen: Warum sollte man eine UG gründen, wenn sie doch so viel schlechter behandelt wird, was die Gewerbesteuer angeht?

Ganz einfach: Wenn du Einzelunternehmer*in bist, dann ist dein Einkommen der Gewinn, den du in deiner Einkommensteuererklärung angibst. Dieser Gewinn wird durch außergewöhnliche Belastungen, Vorsorgeaufwendungen und co. zum „zu versteuernden Einkommen“ verrechnet, das maßgeblich für die Einkommensteuer ist.

Bei einer Kapitalgesellschaft kannst du zweierlei machen:

  1. Du kannst dir selbst ein Gehalt zahlen. Dieses Gehalt ist für die Kapitalgesellschaft eine Betriebsausgabe! Diese wird also schon vor der Berechnung des Gewerbeertrags, also schon bei der Gewinnermittlung, vom Betriebsergebnis abgezogen – ganz regulär wie Personalkosten, Material- und Warenkosten, Raummiete und so weiter.
  2. Du kannst Geld in der Kapitalgesellschaft lassen! Bei einer UG musst du das sogar, denn die UG ist nur eine Vorstufe der GmbH, aber das ist eine andere Geschichte. Was du dir von der UG nicht auszahlen lässt, wird nicht in der Einkommensteuererklärung beachtet.

Es gibt noch deutlich mehr im Bezug auf Kapitalgesellschaften zu besprechen. Allein der Vorteil durch die feste Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 % kann Unternehmern massive Steuerersparnisse bescheren.

Du siehst also: Es gibt noch einiges zu lernen. Wenn du daran Interesse hast, solltest du meinen Newsletter abonnieren. Du erhältst bei jedem neuen Artikel auf diesem Blog eine E-Mail und verpasst dadurch auch keine Steuerthemen.

Alles Liebe,

Kia



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