Geschenke als Betriebsausgabe abziehen

von | Mai 31, 2023 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Nicht nur auf Twitter, sondern auch im offline-Alltag vieler Kleinunternehmer merkt man es: Autorinnen und Autoren machen sich gegenseitig Geschenke. Ob zum Geburtstag oder zu Weihnachten – man will seinen Geschäftsfreunden eine Freude machen und dabei im Gedächtnis bleiben. Das interessiert auch das Finanzamt: Denn der Lektor, der seinem Autor ein gutes Buch zum Geburtstag schenkt, wirbt damit um sich und wird beim nächsten Auftrag hoffentlich wieder gebucht. Du kannst Geschenke als Betriebsausgabe abziehen, musst dabei aber einiges beachten.

Die gesetzliche Grundlage für Geschenke als Betriebsausgabe befindet sich in § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG.

(5) 1Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:

  1. Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. 2Satz 1 gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 Euro nicht übersteigen;

 

Geschenke an Geschäftspartner, Auftraggeber und Auftragnehmer dürfen pro Kalenderjahr und pro Person 35,00 € nicht übersteigen. Dabei handelt es sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Um das deutlich zu machen, möchte ich einige Beispiele anbringen.

 

Geschenke abziehen leicht gemacht: Verstehen durch fünf Beispiele

Nehmen wir mal an, ich mache im Jahr 2018 fünf Geschenke an Geschäftsfreunde.

 

  1. Ich schenke der Lektorin Michaela ein Buch zum Geburtstag. Es ist ein teures Buch und kostet 35,00 €.
  2. Ich schenke der Autorenkollegin Barbara zum Geburtstag im Februar ein Buch im Wert von 12,00 €.
  3. Einer kinderschokoladeliebenden Autorin und Netzwerkerin schenke ich ordentlich viel Schoki und ein gutes Buch zum Geburtstag. Das kostet mich 35,01 €.
  4. Ich schenke einem Auftraggeber, der Vollguteaufträge GmbH, einen Präsentkorb im Wert von 25,00 € und adressiere ihn nicht an eine bestimmte Person, weil jeder Mitarbeiter etwas daraus kriegen soll.
  5. Barbara ist so toll! Zu Weihnachten überfällt es mich und ich schenke ihr das Blobfisch-Plüschtier, das ich mir für sie schon so lange gewünscht habe. Es kostet 28,00 €.

geschenke-1

Schauen wir uns an, welche Geschenke ich als Betriebsausgabe abziehen darf und welche nicht.

 

Punkt 1: Das Buch im Wert von 35,00 € für Michaela.
Ich kann es abziehen, da ich die Freigrenze von 35,00 € nicht überschreite. Dieses Geschenk ist eine Betriebsausgabe.

Punkt 2: Das Buch im Wert von 12,00 € für Barbara.
Ich kann es abziehen, da ich die Freigrenze von 35,00 € nicht überschreite. Dieses Geschenk ist eine Betriebsausgabe.

Punkt 3: Schokolade und Buch im Wert von 35,01 € für Zippi.
Ich kann es nicht abziehen, da ich die Freigrenze von 35,00 € überschreite. Dieses Geschenk ist keine Betriebsausgabe. Hätte ich nur einen Kinderriegel weggelassen und würde das Geschenk weniger als 35,00 € kosten, könnte ich den niedrigen Betrag von der Steuer abziehen. Jetzt darf ich keinen einzigen Cent von der Steuer abziehen!

Punkt 4: Präsentkorb im Wert von 25,00 € an die GmbH.
Empfänger eines Geschenkes darf jede Person sein. Ob juristisch oder natürlich – und die GmbH ist eine juristische Person des privaten Rechts. Du darfst auch Geschenke an Stiftungen oder Vereine vergeben und deren Kosten als Betriebsausgabe abziehen. Dieses Geschenk ist eine Betriebsausgabe.

Punkt 5: Blobfisch-Plüschtier im Wert von 28,00 € an Barbara.
Eigentlich müsste ich die 28,00 € an Barbara abziehen können. Aber plötzlich bemerke ich, dass ich ihr in diesem Kalenderjahr schon etwas geschenkt habe! Gemeinsam mit dem Buch aus Punkt 2 komme ich auf einen Betrag von 40,00 €. Jetzt darf ich im Nachhinein das Buch für 12,00 € doch nicht mehr abziehen. Dieses Geschenk ist keine Betriebsausgabe.

geschenke-2

 

 

Statt der ursprünglich erwarteten 135,01 € darf ich nun nur 60,00 € als Betriebsausgabe geltend machen. Und das alles nur wegen eines Blobfisch-Plüschtiers!

 

Praxis: Geschenke als Betriebsausgabe abziehen

Grundsätzlich solltest du, wenn du so genannte “beschränkt abziehbare Betriebsausgaben” wie Geschenke an Geschäftsfreunde in deinen Ausgaben hast, auf eine gute Buchhaltungssoftware zurückgreifen, damit du alles nachvollziehbar und entsprechend der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung archivieren kannst. Arbeitest du mit Lexoffice, dann findest du das richtige Konto in der Buchhaltung in der Kategorie “Beschränkt abziehbare Ausgaben”. Bitte nicht mit Werbegeschenken verwechseln!

Jetzt kommt zum Glück die gute Nachricht: Du kannst diese in der Theorie doch sehr harte Regelung umgehen, solange du kleinunternehmender Freiberufler bist und nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung und keine Buchhaltung mit Betriebsvermögensvergleich anfertigst.

Du kannst das günstigere Geschenk, das für das Überschreiten der Freigrenze von 35,00 € sorgt, als private Ausgabe behandeln. Es spricht nichts dagegen, den Abgang des Geldes vom Geschäftskonto als Privatentnahme zu behandeln und das Geburtstagsgeschenk im Wert von 12,00 € als privates Geschenk an einen Geschäftsfreund zu behandeln.

Das teurere Geschenk im Wert von 28,00 € wird dann an den Geschäftsfreund gegeben, und somit kannst du statt der theoretisch errechneten 60,00 € abziehbaren Geschenke nun doch 88,00 € abziehen.

Im Fall von Zippis Schokoladenflut im Wert von 35,01 € kann man nichts machen.

Also: Überlege vor dem Beschenken von Geschäftsfreunden!

Du kannst Geschenke als Betriebsausgaben abziehen, indem du Zeile 67 deiner Einnahme-Überschuss-Rechnung ausfüllst.

Alles Liebe,

Kia



Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einem Steuerberater verfasst und ersetzen keine professionelle Beratung. Für individuelle Beratung suche bitte einen Steuerberater auf. Mein Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für meine Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben. Alle Angaben ohne Gewähr.

Für Kreative gemacht: Kein Fachchinesisch

Speziell auf die Buchbranche zugeschnitten

Paragrafisch in leichtere Sprache übersetzt

Keine Vorkenntnisse nötig

Auch für nebenberuflich Selbstständige

Jedes Jahr eine aktuelle Version

Die Artikel aus der Reihe “Autoren an der Steuer” wurden nicht von einer professionellen Steuerberatung verfasst und ersetzen diese nicht. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Angaben in diesem Artikel korrekt, vollständig und aktuell sind.
Unser Ziel ist es lediglich, allgemeine Informationen auf dem Gebiet der Steuern für unsere Leser bereitzustellen und insbesondere Autoren Hilfen zur Orientierung an die Hand zu geben.
Für eine individuelle Beratung wende dich bitte an einen professionellen Steuerberater.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert