Das musst du zum Wirtschaftsjahr wissen? 

von | Dez 1, 2022 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Du hast sicher schon mal vom Wirtschaftsjahr oder Geschäftsjahr gehört? Wie du weißt, hat ein Jahr 12 Monate. Das gilt auch für das Wirtschaftsjahr. Allerdings muss das Wirtschaftsjahr nicht zwingend dem Kalenderjahr entsprechen. 

Was ist ein Wirtschaftsjahr? 

Das Wirtschaftsjahr bzw. Geschäftsjahr ist laut dem Handelsgesetzbuch (HGB) ein regelmäßiger Zeitraum von zwölf Monaten. Über diesen Zeitraum musst du deine Buchhaltung erledigen und daraus dann deine Steuererklärung erstellen. 

Das kannst du am besten mit einer Buchhaltungssoftware wie lexoffice. Egal, ob reguläres oder abweichendes Wirtschaftsjahr, mit lexoffice hast du immer alle wichtigen Daten im Blick. 

Das Wirtschaftsjahr kann in Ausnahmefällen allerdings abweichen und nicht von Januar bis Dezember laufen. Dann spricht man vom abweichenden Wirtschaftsjahr. Das abweichende Wirtschaftsjahr beträgt weiterhin zwölf Monate, kann aber an jedem Punkt im Jahr beginnen. 

Für Autor*innen ist das abweichende Wirtschaftsjahr allerdings kein Thema. Es ist eher in der Land- und Forstwirtschaft zu finden. 

Betreibst du gleichzeitig ein Gewerbe und hast einen Eintrag ins Handelsregister, kannst du auch einen Antrag auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr bei deinem Finanzamt stellen. Um den bewilligt zu kriegen, musst du aber eine sehr gute Begründung vorlegen. 

Ein Grund dafür wäre zum Beispiel, wenn du als Autor*in von November bis Februar auf Mallorca verweilst und deine Steuererklärung erst machen kannst, wenn du wieder in Deutschland bist. Dann würdest du zum Beispiel das Wirtschaftsjahr abweichen lassen, weil du deinen Jahresabschluss nicht passend zum Dezember, wenn das reguläre Wirtschaftsjahr endet, machen kannst. 

Interessanter für Autor*innen ist eventuell auch das Rumpfwirtschaftsjahr. Das ist ein Wirtschaftsjahr, das nicht die vollen zwölf Monate umspannt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du deine Selbstständigkeit als Autor*in nicht im Januar aufnimmst, sondern irgendwann im Lauf des Jahres. Dann ist dein erstes Wirtschaftsjahr der Zeitraum von der Aufnahme deiner Tätigkeit bis zum Jahresende. 

Das Wirtschaftsjahr und die Steuern 

Deine Steuererklärung erstellst du immer für das Wirtschaftsjahr. Allerdings musst du dabei beachten, dass die meisten Steuern grundsätzlich auf das Kalenderjahr bezogen werden. Das bedeutet, dass du auch bei einem Rumpfwirtschaftsjahr oder abweichendem Wirtschaftsjahr die Steuern auf das gesamte Kalenderjahr betrachtet berechnen musst. 

Das gilt besonders für die folgenden drei Steuern: 

Die Umsatzsteuer 

Grundsätzlich musst du als Autor*in nicht zwingend Umsatzsteuer bezahlen. Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, bist du von der Umsatzsteuer befreit. Du musst dann keine ausweisen, kannst aber auch keine geltend machen. 

Für Autor*innen ist die Kleinunternehmerregelung meistens eher von Vorteil, weil sich die Ausgaben insgesamt doch in Grenzen halten. Da lohnt sich dann häufig der Aufwand mit Umsatzsteuervorauszahlungen und Umsatzsteuererklärung nicht. 

Willst du allerdings dein Homeoffice im Rahmen deiner Selbstständigkeit als Autor*in komplett neu einrichten und das dann als Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, musst du die Umsatzsteuer absetzen können. 

Das Umsatzsteuerrecht kennt weder ein abweichendes Geschäftsjahr noch ein Rumpfwirtschaftsjahr. Deine Umsatzsteuererklärung muss sich also in jedem Fall auf das Kalenderjahr beziehen. Allerdings kannst du ohnehin erst ab dem Zeitpunkt der Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit Umsatzsteuer geltend machen. 

Die Umsatzsteuer zahlst du beim Finanzamt immer im Voraus. Das bedeutet, dass das Finanzamt anhand deiner Einnahmen deine Steuerlast berechnet und du diese dann bezahlen musst. Im Gegenzug bekommst du bei jeder bezahlten Rechnung, auf der du Umsatzsteuer ausgewiesen hast, Umsatzsteuer ausgezahlt. In deiner Umsatzsteuererklärung verrechnest du die Vorauszahlungen mit der Umsatzsteuer, die du eingenommen hast und die Differenz ist dann deine tatsächliche Steuerlast. Fällt die Differenz negativ aus, bekommst du sogar Geld vom Finanzamt zurück. 

Die Gewerbesteuer 

Als Autor*in musst du eigentlich keine Gewerbesteuer zahlen. Autor*innen sind Freiberufler*innen und betreiben somit keinen gewerblichen Beruf. Das kann sich aber schnell ändern, wenn du deine Tätigkeit ein wenig ausbaust. 

Angenommen, du schreibst Bücher – was Autor*innen ja gerne machen – und verkaufst diese Bücher in deinem eigenen Online-Shop über deine Webseite. Dann ist der Verkauf deiner Bücher eine zusätzliche Tätigkeit, die unabhängig von deinem Autorendasein zu betrachten ist. Bedeutet: du musst den Verkauf deiner Bücher gesondert beim Finanzamt anmelden und dafür dann auch entsprechend ein Gewerbe anmelden. 

Ab wann genau das notwendig ist, ist allerdings ein wenig strittig. Verkaufst du über deinen Web-Shop zwei Bücher im Monat, wird das vermutlich kaum jemanden jucken. Ab einer gewissen Menge kommst du aber um die Gewerbeanmeldung nicht herum. Wie hoch diese Menge ist, liegt im Ermessen des zuständigen Finanzamts. Gerätst du dort an den falschen Sachbearbeiter, kannst du schnell Probleme kriegen, wenn du nicht rechtzeitig dein Gewerbe angemeldet hast. Da ist Vorsicht also besser als Nachsicht. 

Die Gewerbesteuer wird ebenfalls immer für das Kalenderjahr berechnet. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr musst du das Jahr als Erhebungszeitraum nutzen, in dem dein Wirtschaftsjahr endet. 

Die Einkommensteuer 

Einkommensteuer zahlt jeder und bei der Steuererklärung, die du jedes Jahr erstellst, handelt es sich um die Einkommensteuererklärung. Den Begriff nutzt nur kaum noch jemand. 

Die Steuererklärung erstellst du immer für das Kalenderjahr. Das hat auch nichts damit zu tun, ob du selbstständig oder angestellt bist oder du nur nebenbei Autor*in bist und eigentlich einen Vollzeitjob hast. In die Steuererklärung kommt die gesamte Einkommensteuer, von selbstständigen Einnahmen oder deinem Gehalt als Angestellte*r. 

Ein abweichendes Wirtschaftsjahr auf ein Kalenderjahr umstellen 

Es ist möglich, ein abweichendes Wirtschaftsjahr auf ein reguläres Wirtschaftsjahr umzustellen. Das hat allerdings Auswirkungen auf die Steuern. 

Durch die Umstellung enden zwei Wirtschaftsjahre in einem Kalenderjahr. Dadurch fällt der Gewinn in einem Jahr der Steuererklärung verhältnismäßig hoch aus. Das kann ein Nachteil sein, weil das Finanzamt deine Steuerlast für das nachfolgende Geschäftsjahr immer anhand deiner Steuererklärung festlegt. Ein zu hoher Gewinn bedeutet also eine höhere Steuerlast im kommenden Jahr. 

Vor allem, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, kann die Umstellung vom abweichenden auf das reguläre Jahr problematisch werden. Fällt der Gewinn zu hoch aus, erfüllst du nicht mehr die Voraussetzungen als Kleinunternehmer. Dann kannst du die Kleinunternehmerregelung für fünf Jahre nicht mehr in Anspruch nehmen. 

Als Autor*in solltest du also vorsichtig sein, wie du mit deinem Wirtschaftsjahr umgehst, damit du nicht plötzlich mehr Steuern zahlen musst als notwendig. 

Alles Liebe,

Kia Kahawa

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