Das ist die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 

von | Nov 14, 2022 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Die Umsatzsteuer kann zu einem recht komplexen Thema werden. Das fängt schon bei der Höhe an. Mal sind es 7 Prozent, mal sind es 19 Prozent. Dann musst du die Umsatzsteuer auch noch an das Finanzamt vorauszahlen. Bei Geschäften im Ausland hingegen darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Und jetzt kommt auch noch die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung dazu. 

Die Umsatzsteuerpflicht 

Autor*innen sind im Grunde erstmal nicht umsatzsteuerpflichtig. Als Freiberufler können sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und sich so von der Umsatzsteuer befreien. Das funktioniert aber nur unter bestimmten Bedingungen. 

Die Kleinunternehmerregelung kannst du nur dann in Anspruch nehmen, wenn dein Jahresumsatz 22.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Umsatz darüber, musst du Umsatzsteuer zahlen. Steigst du gerade erst in die Selbstständigkeit ein, gilt als Grundlage deine Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Willst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, muss die Schätzung für deinen Umsatz also unter 22.000 Euro liegen. 

Eine weitere Voraussetzung dafür, dass du die Kleinunternehmerregelung anwenden darfst, ist, dass du kein Gewerbe anmeldest. Als Autor*in musst du kein Gewerbe anmelden, denn eine schriftstellerische Tätigkeit ist keine gewerbliche Tätigkeit. Verkaufst du aber beispielsweise deine Bücher über einen eigenen Web-Shop, dann ist das eine gewerbliche Tätigkeit und du musst Umsatzsteuer zahlen. 

Kurz zusammengefasst: alle Gewerbetreibenden müssen Umsatzsteuer zahlen. 

Die Umsatzsteuervoranmeldung 

Die Umsatzsteuer hat bei den Steuern eine etwas besondere Stellung. Du berechnest die Umsatzsteuer nicht in deiner Steuererklärung und zahlst sie so an das Finanzamt. Stattdessen musst du die Umsatzsteuer an das Finanzamt vorauszahlen. 

Das funktioniert über die Umsatzsteuervoranmeldung. Die Höhe der Umsatzsteuer berechnet das Finanzamt anhand deines Umsatzes. Du musst den entsprechenden Betrag an das Finanzamt überweisen. 

Immer, wenn du eine Rechnung ausstellst und darauf Umsatzsteuer ausweist, bekommst du die Umsatzsteuer von deinen Kund*innen. Die darfst du natürlich nicht behalten, weil sie dem Finanzamt gehört. Durch die Vorauszahlung holt sich das Finanzamt die Umsatzsteuer bei dir. 

Wenn du eine Rechnung bezahlst, auf der Umsatzsteuer ausgewiesen ist, zahlst du aber auch Umsatzsteuer. Damit du am Ende nicht mehr bezahlst als du eigentlich müsstest, hältst du die Vorsteuer in deiner Buchhaltung fest. In deiner Umsatzsteuererklärung wird dann die von dir gezahlte Vorsteuer und die Umsatzsteuer verrechnet und die Differenz musst du entweder an das Finanzamt zahlen oder bekommst sie vom Finanzamt zurück, je nachdem, in welche Richtung die Differenz ausschlägt. 

Damit du bei deiner Buchhaltung immer den Überblick über deine Umsatzsteuer behältst, solltest du eine Buchhaltungssoftware wie lexoffice nutzen. 

Deine Umsatzsteuervoranmeldung musst du entweder monatlich oder vierteljährlich oder jährlich abgeben. Das kommt auf die Höhe deines Umsatzes an. Je höher dein Umsatz ist, desto häufiger musst du die Voranmeldung machen. 

Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 

Aber was ist denn nun die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung, fragst du dich? 

Natürlich gibt es Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldungen. Der Stichtag ist immer der 10. Tag des Folgemonats. Das heißt, wenn du die Voranmeldung für März erstellst, musst du diese bis zum 10. April beim Finanzamt abgegeben haben. 

Du kannst aber eine Fristverlängerung beantragen, wenn du die Frist nicht einhalten kannst. Das geht aber nicht einmalig. Eine Fristverlängerung ist von Dauer, deshalb spricht man dabei auch von der Dauerfristverlängerung. Bekommst du eine Dauerfristverlängerung vom Finanzamt genehmigt, hast du immer exakt einen Monat mehr Zeit, deine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen. Für März hast du dann also bis zum 10. Mai Zeit. 

Diese Dauerfristverlängerung ist mit einer Zahlung verbunden. Und da sind wir bei der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung.  Diese Vorauszahlung ist sozusagen ein Pfand für das Finanzamt. Der Vorteil ist, dass deine Umsatzsteuervoranmeldungen günstiger ausfallen, weil deine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung quasi mit den Voranmeldungen verrechnet wird. 

Der Nachteil ist, dass du auf einen Schlag einen recht hohen Betrag aufbringen musst. Die Berechnung der Höhe für die Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist von deiner Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres abhängig. Sie beträgt 1/11 des Betrags. Pro 1000 Euro kannst du mit ungefähr 90 Euro für die Umsatzsteuer-Vorauszahlung rechnen. Bei einer Umsatzsteuer von 10.000 Euro im Vorjahr müsstest du also direkt ungefähr 900 Euro bezahlen. 

Im zweiten Jahr wird die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung des Vorjahres ebenfalls mit verrechnet. Heißt: was von der Sondervorauszahlung übrig ist, bleibt beim Finanzamt und du musst nur noch den zusätzlichen Betrag ausgleichen. 

Bei der Existenzgründung gilt natürlich wie üblich eine Schätzung deines Umsatzes, um die Höhe der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung zu ermitteln. 

Wann kannst du eine Dauerfristverlängerung beantragen? 

Du kannst eine Dauerfristverlängerung jederzeit beantragen und musst nicht auf den Beginn des nächsten Wirtschaftsjahres warten. Wenn du im laufenden Geschäftsjahr eine Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung leisten musst, wird die aber trotzdem auf das gesamte Jahr berechnet. Dafür bekommst du aber auch mehr zurück bzw. musst beim nächsten Mal weniger zahlen. 

Im Grunde gehst du kein großes Risiko ein, da du das Geld in jedem Fall auf die ein oder andere Weise zurückbekommst. Die Hürde ist nur, dass du einen hohen Betrag auf einen Schlag bezahlen musst. 

Der Vorteil ist natürlich eher organisatorischer Art, da du mehr Zeit hast, deine Rechnungen zu bearbeiten und deine Umsatzsteuerangelegenheiten zu regeln. Es kann aber langfristig auch gut für deine Liquidität sein, weil die eigentlichen Voranmeldungen niedriger ausfallen und du so in der Regelmäßigkeit mehr Geld auf dem Konto behältst. Im Grunde existiert der Vorteil aber nur auf dem Papier, denn du bekommst nicht mehr und nicht weniger heraus, du verschiebst nur die Fristen und Höhe der Beträge ein wenig. 

Alles Liebe,

Kia Kahawa

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