Gewinnermittlungsarten – So ermittelst du dein Betriebsergebnis

von | Dez 17, 2021 | Autoren an die Steuer | 0 Kommentare

Welche Gewinnermittlungsarten gibt es in Deutschland und welche ist die Richtige für dich? Das erkläre ich dir in diesem Artikel – oder alternativ ganz bequem im Video. Dabei gehe ich auf jedes Detail ein und erkläre jeden Begriff. Dieser Artikel ist also ausdrücklich für Anfänger*innen geeignet.

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Bei einer Gewinnermittlungsart wollen wir den Gewinn ermitteln. Der Gewinn ist im Idealfall das Betriebsergebnis. Dazu schauen wir uns vier Fakten zum Betriebsergebnis an.

  1. Das Betriebsergebnis wird durch die 4-3-Rechnung oder eine Bilanz ermittelt.
  2. Das Betriebsergebnis kommt am Ende des Wirtschaftsjahres – meistens ist das Wirtschaftsjahr auch das Kalenderjahr – zustande.
  3. Das Betriebsergebnis ergibt sich aus der Differenz von Umsatz und Betriebsausgaben.
  4. Das Betriebsergebnis kann entweder Gewinn oder auch das Gegenteil Verlust sein.

In diesem Blogartikel geht es um diese Tabelle und was die Begriffe bedeuten:

Einnahme-Überschuss-Rechnung Bilanz
4-3-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) Jahresabschluss
Einfache Buchführung Doppelte Buchführung
Umsatz < 600.000 Euro / Jahr Umsatz > 599.999 Euro / Jahr
Gewinn < 60.000 Euro / Jahr Gewinn > 59.999 Euro / Jahr
Freiberufler Kapitalgesellschaften

Einnahme-Überschuss-Rechung und Bilanz

Der Unterschied zwischen Einnahme-Überschuss-Rechnung und Bilanz ist das, was ich dir gerne beibringen möchte. Es gibt in Deutschland zwei Gewinnermittlungsarten. Zum einen gibt es die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) und auf der anderen Seite die Bilanz.

Umgangssprachliche Bezeichnungen der Gewinnermittlungsarten

Die EÜR wird umgangssprachlich auch 4-3-Rechnung genannt. Der Begriff 4-3-Rechnung kommt daher, dass die Grundlage für diese vereinfachte Gewinnermittlungsart in § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EstG) steht.

Die Bilanz wird – leider – manchmal umgangssprachlich Jahresabschluss genannt. Warum „leider“? Gehen wir hier kurz ins Detail: Ein Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). In gewissen Fällen, für gewisse Kapitalgesellschaften, auch noch mit Anhang und Lagebericht. Das heißt: Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht = Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist kein Synonym für die Bilanz. Der Begriff Jahresabschluss für die Bilanz ist so umgangssprachlich, wie wenn ich zu einem Unternehmen „Firma“ sagen würde und die Firma ist ja eigentlich der Name bzw. die Firmierung des Unternehmens. Es geht um den Namen und die Marke, die transportiert wird. Eine Firma ist kein Betrieb und kein Unternehmen. Die Firma ist nur der Name. Umgangssprachlich sagen wir aber „Firma“ zum Unternehmen und so ähnlich gibt es leider auch viele Personen, die „Jahresabschluss“ statt Bilanz sagen, obwohl der Jahresabschluss ein Begriff ist, der die Bilanz enthält.

Zwei Buchführungsarten, zwei Gewinnermittlungsarten

Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung fertigen wir eine einfache Buchführung an. Das bedeutet, dass wir theoretisch – wenn es nachvollziehbar und festschreibbar wäre – die Buchführung in Excel machen können. Wir schreiben auf, was wir eingenommen haben: Posten 1 bis 100. Was haben wir ausgegeben: Posten 1 bis 100. Das wird alles aufgelistet. Einnahmen minus Ausgaben ergibt im Idealfall dann einen Gewinn.

Bei der Bilanz haben wir eine doppelte Buchführung. Das ist die Buchführung, die mit T-Konten geschieht. Dafür lernt man Rechnungswesen oder hat in der Regel einen Buchhalter. Oder du nutzt eine Buchhaltungssoftware. Die doppelte Buchführung ist für Excel zu komplex.

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Die Einnahme-Überschuss-Rechnung wird bei einem Umsatz von weniger als 600.000 Euro pro Jahr oder einem Gewinn unter 60.000 Euro pro Jahr oder für alle Freiberufler angefertigt.

Umsatz, Gewinn, Verlust, Betriebsergebnis

Der Umsatz ist nicht gleich der Gewinn. Als Umsatz bezeichnet man alle Betriebseinnahmen. Wenn wir den Umsatz minus die Betriebsausgaben rechnen, erhalten wir entweder einen Gewinn oder einen Verlust. Vereinfacht kann man sagen: Wir rechnen Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben gleich Betriebsergebnis. Somit ist Betriebsergebnis das neutrale Wort für Gewinn oder Verlust.

Ein Freiberufler darf immer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Das bedeutet: Auch ein Freiberufler mit 6.000.000 Euro Umsatz pro Jahr kann darauf verzichten, eine Bilanz zu erstellen und stattdessen von der EÜR, die meistens deutlich einfacher und kostengünstiger anzufertigen ist, profitieren.

Was ist ein Freiberufler?

Ein Freiberufler ist nach § 18 EStG selbstständig. In diesem Paragrafen im Gesetz steht, was einen Selbstständigen ausmacht. Selbstständig nach dem Gesetz heißt freiberuflich. Auch hier haben wir wieder eine umgangssprachliche Ungenauigkeit. Nach § 18 EStG heißt es: „Selbstständig ist wer?“ und dann wird das erklärt. Im Volksmund hingegen heißt selbstständig „Nichtabhängig beschäftigt“.

Einkommenssteuerrechtlich unterscheiden wir zwischen „selbstständig“ und „gewerblich“. Im Volksmund würden wir das gleichsetzen mit „freiberuflich“ oder „gewerblich“. Du kannst dir also merken: einkommenssteuerrechtlich gesehen ist selbstständig = freiberuflich; im Volksmund heißt selbstständig einfach, dass du nicht mit einem Chef arbeitest; nichtabhängig beschäftigt heißt es wiederum im Steuergesetz.

Historisch gesehen kommt der Freiberufler daher, dass er eine ehrbare Arbeit anfertigt. Im Gewerbe sprechen wir von einer kapitalistischen Arbeit. Der Ursprung, dass man zwischen ehrbarer und kapitalistischer Arbeit unterscheidet, ist irgendwo im Mittelalter. Es geht sozusagen darum, wer zum Gemeinwohl beiträgt. Ein Arzt sorgt zum Beispiel dafür, dass die Gesundheit der Bevölkerung aufrechterhalten wird und trägt dadurch zum Gemeinwohl bei. Ein Architekt sorgt dafür, dass wir Gebäude haben, in denen wir wohnen können. Das ist ehrbar.

Deswegen gibt es auch ein Honorar. Honorar kommt von „Ehre“. Honorieren = Ehren. Grundsätzlich kann man als Faustregel sagen: Ein Freiberufler setzt seine Qualifikation ein, um ein Honorar zu erwirtschaften. Im Vergleich dazu, setzt ein Gewerbe Kapital ein, um sein Kapital zu mehren. Man kauft etwas und verkauft es teurer und betreibt so Handel. Oder man kauft Rohstoffe und verkauft die Produkte, die man aus den Rohstoffen hergestellt hat – Herstellung und Verarbeitung. Bei diesen Tätigkeiten sieht man, dass es sich um ein Gewerbe handelt, denn mit Kapital wird mehr Kapital erzeugt.

Gewerbesteuer: nicht für Freiberufler!

Freiberufler haben außerdem den Vorteil, dass sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Im Vergleich dazu: Ein gewerbliches Einzelunternehmen und auch Personengesellschaften, zahlen die Gewerbesteuer, wenn sie mehr als 24.500 Euro Messbetrag im Jahr erwirtschaften. Wenn dein Gewinn unter 24.500 Euro liegt und du wirst gewerblich behandelt, hast du erstmal nichts zu befürchten. Ab 24.500 Euro fällt dann Gewerbesteuer an.

Bei Kapitalgesellschaften ist es ein bisschen anders. Eine Kapitalgesellschaft, wie beispielsweise eine GmbH oder eine UG, zahlt immer Gewerbesteuer. Da gibt es keinen Freibetrag und ab dem ersten Euro wird Gewerbesteuer erhoben. Zusätzlich zahlen Kapitalgesellschaften auch noch die Körperschaftsteuer.

Kommen wir zurück zum Freiberufler: Dieser darf immer die 4-3-Rechnung anfertigen. Wie bereits erwähnt, ist das die einfache Buchführung. Dabei werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. In der Einkommenssteuer heißt das konkret, wir erstellen die Einkommenssteuererklärung. Auf der anderen Seite die Anlage EÜR und aus dieser Anlage kommt dann das Betriebsergebnis heraus. Idealerweise natürlich der Gewinn. Der wird dann in der Einkommenssteuererklärung in der Anlage S vermerkt. Durch diese Anlage S werden quasi die Einkommenssteuererklärung, zu der die Anlage S gehört, und die Anlage EÜR verknüpft. Dadurch wird das korrekt und auf eine Person in einer Einkommenssteuererklärung versteuert.

Wer ist Freiberufler?

Aber wer ist denn jetzt genau Freiberufler? Das sind die so genannten Katalogberufe. Ich habe hier mal rauskopiert, wie das im Gesetzestext aussieht:

„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“

§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Ich habe versucht, das mal in ein paar Kategorien zusammenzufassen. Das generische Maskulinum verwende ich aus Lesbarkeitsgründen:

Einerseits sind Freiberufe auf jeden Fall Heilberufe. Also Ärzte, Therapeuten, Tierärzte usw.

Schreib- und Kulturberufe gehören auch dazu. Also in Bezug auf „Autoren an die Steuer“: Auch Autoren sind meistens freiberuflich. Das Finanzamt kann sich da aber auch mal querstellen. Laut Gesetz sind Autoren aber Freiberufler. Genauso wie Journalisten, Lektoren und Übersetzer.

Außerdem zählen die technisch-wissenschaftlichen Berufe zu den Freiberuflern, wie Ingenieure oder Architekten. Ich glaube, auch Lebensmittelchemiker müssten zu den Freiberufen gehören.

Dann gibt es noch beratende Berufe wie der Steuerberater, der Rechtsanwalt, der Notar, der Wirtschaftsprüfer, der Testamentsvollstrecker. Das sind auch alles Freiberufler.

Einnahme-Überschuss-Rechnung als Gewinnermittlungsart

Bei der Gewinnermittlungsart habe ich jetzt die Einnahme-Überschuss-Rechnung komplett und detailreich erklärt:

  • Die EÜR wird auch 4-3-Rechnung genannt.
  • Es handelt sich dabei um eine einfache Buchführung.
  • Einnahme-Überschuss-Rechnungen werden angefertigt von allen Steuerpflichtigen, die entweder einen Umsatz von weniger als 600.000 Euro im Jahr haben oder einen Gewinn von unter 60.000 Euro im Jahr, und
  • von Freiberuflern ohne Umsatz- und Gewinngrenzen.

Ein genauer Blick auf die Bilanz

Schauen wir uns jetzt die Bilanz an. Die Bilanz wird umgangssprachlich fälschlicherweise auch Jahresabschluss genannt, ist allerdings nur ein Teil eines Jahresabschlusses.

Bei der Bilanz handelt es sich um die doppelte Buchführung, die zum Betriebsergebnis führt. Und bilanzieren tut, wer einen Umsatz von 599.999 Euro oder mehr und einen Gewinn von mehr als 59.999 Euro oder mehr im Jahr hat.

Bei Kapitalgesellschaften wird sofort bilanziert, egal was für ein Umsatz oder Gewinn dabei rumkommt.

Was ist eine Kapitalgesellschaft?

Wie ich der weiter oben erklärt habe, was ein Freiberufler ist, werde ich dir jetzt erklären, was eine Kapitalgesellschaft ist. Dabei kannst du dir diese Liste einprägen:

AG Aktiengesellschaft
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
UG Unternehmergesellschaft
eG eingetragene Genossenschaft
SE Europäische Gesellschaft
KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien

Es gibt zum einen die AG. Das ist die Aktiengesellschaft.

Dann gibt es die GmbH, die wohl bekannteste und vielleicht auch am häufigsten vertretene Kapitalgesellschaft. Das ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Dann gibt es die Unternehmergesellschaft, abgekürzt mit UG. Diese Kapitalgesellschaft wurde als Vorstufe der GmbH eingeführt. Eine Unternehmergesellschaft hat gewisse rechtliche Auflagen, die dafür sorgen, dass ein Teil des Gewinns immer zurückgelegt werden muss. Solange, bis aus der UG eine GmbH wird.

Des Weiteren gibt es noch die eG, die eingetragene Genossenschaft.

Außerdem gibt es die SE. Das ist die europäische Gesellschaft.

Und es gibt die KGaA, das ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Auch das ist eine Kapitalgesellschaft.

Was ist eine Personengesellschaft?

Als Gegenspieler zu den Kapitalgesellschaften gibt es auch noch Personengesellschaften:

GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
OHG Offene Handelsgesellschaft
KG Kommanditgesellschaft
GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft

Die bekannteste ist die GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Als ich Steuerlehre in der Berufsschule gelernt habe, habe ich auch gelernt, dass im Grunde jede Ehe eine GbR ist. Also sobald sich Mann und Mann, Mann und Frau oder Frau und Frau verheiraten, haben sie wahrscheinlich steuerlich eine Zusammenveranlagung. Sie fertigen die Steuererklärung gemeinsam an, sie haben ein gemeinsames Konto, sie zahlen gemeinsam Miete, sie sind also gemeinsam wirtschaftlich tätig. Damit haben sie im Grunde eine GbR. Das habe ich so mit einem Augenzwinkern in Steuerlehre gelernt.

Dann gibt es noch die OHG. Das ist die Offene Handelsgesellschaft.

Die KG ist die Kommanditgesellschaft.

Und eine weitere Personengesellschaft ist die GmbH & Co. KG. Das ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft. Diese Personengesellschaft ist deshalb eine Personengesellschaft, weil die GmbH der Komplementär ist. Im Grunde ist es eine KG. Eine KG besteht aus Komplementär und Kommanditist. Das sind zwei Menschen, also zwei Personen. Es ist eine Personengesellschaft. Wenn man in diese KG eine natürliche Person einsetzt und die GmbH als juristische Person, dann hat man eine Personengesellschaft, die aber aus einer Kapitalgesellschaft besteht. Das hat eine Haftungssache im Hintergrund.

Einnahme-Überschuss-Rechnung und Bilanz einfach erstellen

Ich hoffe, das war alles verständlich. Viel, viele Details, aber hoffentlich ohne offene Fragen.

Wir wissen jetzt, was die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist, was die Bilanz ist und anhand deiner eigenen Daten kannst du sehen, ob du eine EÜR oder ob du eine Bilanz anfertigen sollst.

Du kannst sowohl deine Einnahme-Überschuss-Rechnung als auch Bilanz mit Lexoffice erstellen.

Ich nutze Lexoffice schon seit vielen Jahren und bin total begeistert davon, dass es eine intelligente Buchhaltung gibt. Das bedeutet, ich kann einen Beleg hochladen und Lexoffice verarbeitet diesen Beleg und hat eine intelligente Texterkennung, die mir vorschlägt, was das Datum, die Rechnungsnummer usw. ist. Dann geht das alles einerseits schnell und einfach, andererseits macht Buchhaltung Spaß. Und das ist mein Ernst.

Aus Lexoffice heraus erstelle ich außerdem Angebote, Rechnungen und – selten, aber wenn es sein muss, dann auch das – Mahnungen. Das geht natürlich auch mit Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, Anzahlungen und all den komplexen Sachen, die durch Lexoffice total einfach und immer im Überblick sind. Nichts geht verloren.

Wenn du mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zusammenarbeitest, kann diese steuerberatende Person auch Zugang für deinen Lexoffice Account bekommen und so mit der Buchhaltung noch einfacher und cooler zusammenarbeiten.

Auch die Kommunikation mit dem Finanzamt ist über Lexoffice möglich. Ich erstelle mit wenigen Klicks mit Umsatzsteuervoranmeldung und schicke sie mit wenigen Klicks einfach raus.

Außerdem gibt es – das ist aber zubuchbar und kostet extra – den sogenannten Kundenmanager.

Und es gibt die Lohnabrechnung. Damit kann man sich eine komplette Kundenkartei inklusive Aufgaben und Timeline – wer hat wann, wie, wo und was besprochen; Telefonnotiz usw. – anlegen. Wenn du Angestellte hast, geht auch die Lohnabrechnung mit Lexoffice.

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Das war‘s zu den beiden Gewinnermittlungsarten. Wenn du mehr rund um Steuern für kreative Köpfe erfahren willst, kannst du ab Mitte Januar 2022 das brandneue E-Book „Autoren an die Steuer“ kaufen.

Alles Liebe,

 

Kia Kahawa

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